AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen
Floramedia Austria Ges.m.b.H. gültig ab 01.01.2008


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1. Allgemein
Unsere Angebote beinhalten Richtpreise, die bei der endgültigen Abrechnung geringfügige Veränderungen nach oben oder unten erfahren können. – Veränderungen der Gestehungskosten während der Herstellungszeit (Lohnerhöhungen oder Preiserhöhungen des Rohmaterials) berechtigen uns, auch bereits bestätigte Preise zu erhöhen. – Betriebsstörungen im eigenen oder fremden Betrieb, von dem die Herstellung abhängt, verursacht durch Streik, Maschinenschaden, Versagen der Verkehrsmittel, Stromausfall, Unfall oder sonstige Fälle höherer Gewalt, entbinden uns von der Lieferverpflichtung, Lieferfrist oder Preisvereinbarung. – Schlechte Auskünfte über die Zahlungsfähigkeit eines Kunden berechtigen uns vom Auftrag zurückzutreten oder geeignete Sicherstellungen zu fordern. Wir sind berechtigt, allfällige Rechenfehler oder sonstige Irrtümer durch nachfolgende Korrektur zu berichtigen.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Wien

3. Zahlungskondition
Wenn nicht anders vereinbart, sind Rechnungen prompt netto Kassa zu bezahlen. Bei größeren Aufträgen kann im Bedarfsfalle Vorfinanzierung verlangt werden. Die Annahme von Wechseln bleibt immer vorbehaltlich Eskomptfähigkeit. Die anfallenden Spesen werden zu den geltenden Banksätzen verrechnet. Bei Säumigkeit sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat, sowie die Mahn- und Inkassospesen zu berechnen. Bei Rechnungen in das Ausland gelten die angegebenen Eurobeträge. Zahlungen in der jeweiligen Auslandswährung werden nur bei unveränderter Währungsparität anerkannt. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum.

4. Verpackung
Unsere Listenpreise für Samentüten beinhalten nur die Sortenschachteln. Überkartons, Palboxen, Paletten und sonstige spezielle Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Rücksendungen von Verpackungsmaterial werden nicht angenommen, Vergütung hierauf wird nicht geleistet.

5. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Sofern keine Anweisung für den Versand vorliegt bleibt die Auswahl des Versandmittels unserem Ermessen überlassen. Für Transportschäden und Transportdauer tragen wir keine Verantwortung. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und zu seinen Kosten abgeschlossen. Die Angabe von Lieferfristen (vgl. Absatz 6) erfolgt immer ab Haus Wien und ausschließlich Zustellungsdauer. Die Kosten von Expresssendungen gehen immer zu Lasten des Empfängers. Wenn die Versandverfügung nach unserem Ermessen getroffen wird, trachten wir grundsätzlich, auf billigstem Wege zu versenden, übernehmen jedoch keine Verantwortung hierüber und leisten keinen Ersatz bei zu teurer Versandweise.

6. Lieferung
Vereinbarte Lieferfristen gelten immer als annähernd und ab Druckerei. Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer Nachfrist die gesetzlichen Rechte geltend machen. Die Nachfrist muss der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein. Mängel können nur innerhalb 14 Tagen reklamiert werden. Mängel eines Teiles der Lieferungen können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Schadensansprüche sind mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Es muss uns die Möglichkeit zur Reparatur oder zu einer Ersatzlieferung gegeben werden. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden. Rücksendungen werden nur nach vorangegangener Vereinbarung angenommen. Verzögerte Übergabe von Unterlagen (Manuskripte, Bürstenabzüge usw.) durch den Auftraggeber entbindet uns von vereinbarten Lieferfristen. Bei umfangreichen Aufträgen sind wir berechtigt, Teillieferungen zu machen und zu fakturieren.

7. Technische Vorbehalte
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der vereinbarten Warenmenge müssen vom Käufer angenommen werden. Handelsübliche Farbschwankungen, geringfügige Passdifferenzen und kleine Formatabweichungen bilden keinen Reklamationsgrund. Zähldifferenzen bis zu 2% nach oben oder unten (die Zählung erfolgt maschinell) behalten wir uns vor. Sie berechtigen den Empfänger nicht zu Preisabzügen. Fallweise Sortenvermengungen bei der Verpackung der Säckchen bilden keinen Reklamationsgrund.

8. Entwürfe, Originale, Farbfotos, Klischees
werden auch dann berechnet, wenn der Druckauftrag nicht erfolgt. Handelsübliche Farbschwankungen von der Vorlage bilden keinen Reklamationsgrund. Wenn Abweichungen von der Vorlage auf reproduktionstechnischem Wege gefordert werden, geschieht dies auf Risiko des Auftraggebers. Vereinbarte Probedrucke müssen noch nicht die gewünschte Faksimilität mit der Vorlage erreichen. In diesem Falle entsteht kein Anspruch auf einen weiteren Probedruck, sofern wir uns bereit erklären, die handelsübliche Annäherung an die Vorlage beim Auflagendruck zu erreichen. Die Bezahlung von Beiträgen für Entwürfe, Farbfotos und Reproduktionskosten sichert dem Besteller nur die gesondert zu vereinbarende und begrenzende Exklusivität des Bildmotivs. Entwürfe, Farbfotos, Filme, Klischees bleiben unser Eigentum und werden nicht ausgefolgt, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.

9. Auftragsunterlagen
Für Manuskripte, Entwürfe, Druckstöcke, Diapositive und sonstige Unterlagen haften wir bis zu einem Zeitpunkt, der 4 Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernehmen wir für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung.

10. Urheberrechte
Der Export von leeren Samentüten ist aus lizenzrechtlichen Gründen nur mit unserer Zustimmung gestattet. Nachahmung oder Verwendung unserer Bildmotive ohne unsere Genehmigung wird gerichtlich verfolgt. Wenn Druckvorlagen von Auftraggebern beigestellt werden, sind wir nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, diese zu vervielfältigen oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern wir sind berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte zustehen, die für Ausführung des Auftrages Dritten gegenüber erforderlich sind. Der Auftraggeber ist verpflichte, uns gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, Gewerbeschutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schadlos zu halten.

11. Texte, Korrekturabzüge, Autorkorrekturen
Kostenangebote über Satzarbeiten sind immer nur annähernd. Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Fehler zu überprüfen und druckreif erklärt zurückzustellen. Autorkorrekturen werden immer separat berechnet. Als solche gelten auch Korrekturen, die infolge mangelhafter Manuskripte oder fehlender Kommentare zum Manuskript oder Dia notwendig werden. Bei Geringfügigkeit oder aus Termingründen sind wir berechtigt, auf die Zusendung von Korrekturabzügen zu verzichten. Bei mangelnder Anweisung für den Satz erfolgen Auswahl der Schrifttypen und Satzanordnung nach unserem Ermessen.

12. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers
Eventuell anfallende Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

13. Namens- oder Markenaufdruck
Wir sind zum Aufdruck unseres Firmennamens oder unseren Markenbezeichnungen auf den zur Ausführung gelangenden Verpackungen oder Drucksorten ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.

14. EAN-Codes
Die Teilnehmer am EAN-System verzichten auf alle Ansprüche aus leicht fahrlässig verschuldeten technischen Mängeln des Strichcodes im Sinne des ABGB und HGB.

15. Sonstiges
Ansonsten gelten die allgemeinen Lieferbedingungen des graphischen und papierverarbeitenden Gewerbes Österreichs in der jeweils gültigen Fassung.

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